About the author
Christian Musfeldt is a VC and deal lawyer with Germany based DuMont Venture. To get in touch elsewhere check out these profiles at LinkedIn, Xing, Twitter or Facebook.
Categories
Archives
-
http://www.christianmusfeldt.com/2010/06/vc-dealterms-grundzuge-des-mitverkaufsrechts/ Mus' musings on M&A, PE, VC and the law » VC Dealterms: Grundzüge des Mitverkaufsrechts
VC Dealterms: Mitverkaufsrecht aus Gründersicht
Hier nun der Mittelteil meines Beitrags über das Mitverkaufsrecht (Teil 1 hier). Nach Erläuterung des Grundsatzes nun drei Szenarien aus Gründersicht: The Good, The Bad, The Ugly – für ein wenig Dramatik.
The Good
The Good wäre für Gründer in der Seed-Phase, wenn sie Geld von einem Business Angel aufnehmen oder an einem Inkubator-Programm teilnehmen (Seed/BA/Inkubator), dass gar kein tag-along vereinbart ist.
In allen anderen Fällen, insbesondere VC Gestaltungen
The Bad
In den Fällen Seed/BA/Inkubator könnte The Bad bedeuten, dass dem Gründer die vorgenannte VC-Gestaltung unterbreitet wird und er sich möglicherweise aufgrund wirtschaftlicher Zwänge darauf einlassen muss.
VCs optimieren sich in vergleichbaren Situationen, in dem sie sich Sonderrechte einräumen lassen. Diese sehen ganz überwiegend so aus, dass VCs im Mitverkaufsfall vor allen anderen Gesellschaftern ihre Anteile mitverkaufen können. Sie hebeln damit die vogenannten Fälle des “entsprechenden” Mitverkaufs aus. Die Ratio ist hier, dass es dem VC in gewissen Konstellationen nicht zugemutet werden kann, auf allen oder einigen Anteilen sitzen zu bleiben. Hierzu sind mir drei Hauptanwendungsfälle bekannt:
The Ugly
Aus Gründersicht muss schon einiges schief laufen, wenn man sich darauf einlassen muss, dass der tag-along insgesamt als Investorenrecht ausgestaltet ist (The Ugly). Mit anderen Worten können ausschließlich Investoren ihre Anteile mitverkaufen, nicht aber Gründer oder andere Mitgesellschafter. Was dann noch in der tag-along Klausel steht kann vernachlässigt werden, da die oben genannten Detailfragen sich aus Gründersicht gar nicht mehr stellen.
Es würde mich schon interessieren, bei welchem Fall Ihr mit Eurer Beteiligungsvereinbarung steht.
Im letzten Teil des Beitrags werde ich noch kurz erläutern, wie der tag-along aus Gründersicht am besten zu verhandeln ist.
UPDATE: Den dritten und letzten Teil des Beitrags zum tag-along findet Ihr hier.