Die Startup Beerdigung

Die operative Tätigkeit ist beendet. Die Gründer hoffen, dass es so schnell wie möglich vorbei geht. Die Investoren hoffen, den Totalausfall zu vermeiden. Das Startup muss dafür jedoch dort beerdigt werden, wo es erschaffen wurde: beim Handelsregister. Eine Checkliste.

Letzte Woche habe ich auf einen Teilaspekt der Unternehmenssanierung hingewiesen: Viel zu häufig wird übersehen, dass auch im eigenen Gesellschafterkreis Kapitalmaßnahmen gegen den Willen einzelner Gesellschafter durchsetzbar sind, um frisches Kapital in die Gesellschaft zu pumpen (Blog Post vom 26.02.2010). Folgendes hat mich kürzlich ähnlich überrascht: Die Gesellschafter eines Startups sind sich einig, dass das operative Geschäft eingestellt wird – Aktiva zerverwalten, Kosten auf Null reduzieren. Die Gründer wollen vollständig aus der Verantwortung entlassen werden. Die Investoren haben noch die Resthoffnung, dass sie an ein wenig Geld kommen. Ein neuer Geschäfstführer ist schnell gefunden. Doch niemand denkt daran, das Handelsregister zu informieren.

Einleitung

Für die GmbH regeln §§ 60 ff. GmbHG die Auflösung der Gesellschaft. Zwei Dinge setzen wir voraus: Das Startup ist eine GmbH. Das Startup ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet. Dies wäre ein besonderer Fall der Bestattung – vielleicht für einen gesonderten Blog Post. Im Grunde handelt es sich bei den §§ 60 ff. GmbHG um Verfahrensfragen. Wer diese Stück für Stück abarbeitet, ist auf der sicheren Seite.

Checkliste

1. Gesellschafter fassen Auflösungsbeschluss

  • idealerweise Schriftform
  • 3/4-Mehrheit der Stimmen der Gesellschafter erforderlich
  • ggf. abweichende – im Falle der Mehrheitsverhältnisse strengere – Regelungen in Satzung, Beteiligungsvertrag usw.
  • Liquidator benennen

2. Anmeldung von Auflösung und Liquidatoren zum Handelsregister

3. Die Gesellschaft tritt im gesamten Geschäftsverkehr als i.L. = in Liquidation auf, insbesondere auf Briefpapier, Website usw.

4. Dreimalige Veröffentlichung der Auflösung nebst Gläubigeraufforderung im elektronsichen Bundesanzeiger

5. Prüfen, ob Sperrjahr abgelaufen ist

6. Ausschüttung an die Investoren und ggf. an die übrigen Gesellschafter

7. Anmeldung der Löschung des Startups zum Handelsregister


Auflösung der Gesellschaft ≠ Beerdigung

Die Auflösung der Gesellschaft ist nur die Vorstufe zur Startup Beerdigung. Ab diesem Tage stellt die Gesellschaft ihre operative Tätigkeit formal ein. Die Geschäfte werden von einem Liquidator geführt, der allein das Ziel verfolgt, das Startup auf der Aktivseite zu versilbern und die Verpflichtungen zu erfüllen. Mit anderen Worten wird das Startup fit gemacht für die Verteilung des Überschusses in EUR an die Gesellschafter.

Verteilung an die Gesellschafter bedeutet in den ganz überwiegenden VC Vertragsgestaltungen, dass allein die Investoren Geld sehen, während die Gründer leer ausgehen. Grund dafür sind die vereinbarten Erlösvorzüge oder Liquidationspräferenzen, die Investoren ein Vorrecht auf den Erlös geben – auch dies ein Fall für einen gesonderten Blog Post. Erst nach vollständiger Rückführung ihres Investments kommen die übrigen Gesellschafter, also auch die Gründer zum Zuge.

D.h. die Gesellschaft besteht über den Tag der Auflösung hinaus fort, allerdings mit geändertem Geschäftszweck (“fit machen für die Überschussverteilung”). Sie befindet sich in Liquidation (i.L.) und muss sich entsprechend im Geschäfsverkehr kennzeichnen, sei es auf Websites oder in der geschäftlichen Korrespondenz.

Die Gläubiger sind im elektronischen Bundesanzeiger drei Mal auf die Auflösung hinzuweisen und aufzufordern, ihre Forderungen geltend zu machen. Besonders für Investoren handelt es sich dabei um einen ganz wesentlichen Zwischenschritt, denn sie kommen erst an den Überschuss, wenn ein Jahr nach der dritten Gläubigeraufforderung abgelaufen ist (so genanntes Sperrjahr).

Anmeldung der Löschung beim Handelsregister = Beerdigung

Aus Gründersicht führt schließlich die Anmeldung der Löschung beim Handelsregister zum Ziel. Diese wiederum kann erst erfolgen, wenn alle vorgenannten Punkte erledigt sind. Erst dann ist das Startup beerdigt. Der Vorgang dürfte in der Regel 18 bis 24 Monate dauern.

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