Anwaltskostenkontrolle in 4 Schritten

Die Finanzierung ist geschafft. Das Unternehmen ist verkauft. Die Zeit ist gekommen, sich gegenseitig zu gratulieren und auf die Schultern zu klopfen. Wir Rechtsanwälte reiben uns die Hände und schreiben die Rechnungen. Und die Verhandlungen gehen von vorn los. Dieses Mal mit dem eigenen Mandanten um das eigene Honorar. 

Was ich kann

Vielleicht hilft es, wenn man sich zunächst vergegenwärtigt, was ich als Anwalt kann. Ich kann relativ genau den Aufwand für die Erstellung eines ersten Entwurfs inklusive erster Abstimmungsrunde mit dem Mandanten abschätzen. Auf dieser Grundlage kann ich eine Kostenschätzungen und ggf. auch ein Cap anbieten.

Was ich nicht kann

Was mir fehlt, sind u.a. seherische Fähigkeiten. 🙂 Ich kann keine Vorhersage darüber treffen, wie sich der Aufwand entwickelt, der außerhalb meines Einflussbereichs liegt.  Damit ist insbesondere der Aufwand gemeint, der auf die Änderung der Ausgangslage und den einen oder anderen Verhandlungsmarathon mit der Gegenseite ($$) zurückzuführen ist. Auf Ersteres komme ich gleich noch zurück. Letzteres ist an sich hier nicht Thema, ließe sich aber in den Griff bekommen, in dem sich

  1. die Marktteilnehmer ähnlich wie in den USA jedenfalls bei Frühphaseninvestments auf einen gewissen Vertragsstandard verständigen; und
  2. die Investoren dazu durchringen könnten, die Kosten der eigenen Rechtsberatung selbst zu tragen und nicht standardmäßig von dem Investment abzuziehen. Dies würde die Verhandlungssituation ausgleichen, insbesondere auf beiden Seiten für mehr Verhandlungsdisziplin sorgen und so potenziell die Anwaltskosten senken. (Die Ausnahme bestätigt die Regel: Ich habe bisher nur von Spark Capital gehört, die aus den hier genannten Gründen bis zu einer Höhe von USD 25.000,00 die Kosten der eigenen Rechtsberatung übernehmen und erst danach dem Start-up belasten.)

Was (potenzielle) Mandanten daher tun sollten in vier Schritten

  1. Den Stundensatz des Rechtsanwalts erfragen.
  2. Stets Kostenschätzung verlangen und ggf. ein Cap verhandeln (Achtung! Genau klären, was im Rahmen der Schätzung oder des Caps geliefert wird.).
  3. Nicht immer ist der frühe Entwurf ein guter Entwurf. Die Ausgangslage zuvor hinreichend konkretisieren. Ggf. mit dem Rechtsanwalt besprechen.
  4. Während der Transaktion regelmäßig den Kostenstand abfragen.

 

 

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  • Lisa

    Spannend, mir war nicht bewusst dass es bei Anwälten die Norm ist – im Gegensatz zu dem Dienstleistungsbereich, in dem ich tätig bin – ohne Freigabe vom Auftraggeber Kosten zu generieren, die höher als das anfangs gestellte Angebot sind. Kein Wunder, dass es da zu Konflikten kommt!