Checklist NDA

Ich nehme es gleich vorweg: Wir unterzeichnen keine NDAs. Das sehen auch die meisten anderen VCs so (et al Brad Feld).

Unabhängig davon kann es vorkommen, dass Gründer gebeten werden, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder NDAs zu unterzeichnen. In der Regel handelt es sich dabei um Standardvereinbarungen, die jeder Berater in der Schublade hat und mit ganz geringem Aufwand geprüft werden können. Hier meine

Checklist NDA

  • Definition der als vertraulich zu behandelnden Informationen:
    • Alle Informationen?
    • Nur jene, die auf besonderem Wege oder in besonderer Form übermittelt wurden?
  • Ausnahmen von der Vertraulichkeit, insbesondere
    • bei der Weitergabe innerhalb des StartUps, an Banken und Berater (insbesondere solche, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte)
    • bei öffentlich zugänglichen Informationen
    • bei gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zur Offenlegung
  • Laufzeit: Alles zwischen zwölf und 36 Monaten erscheint mir, üblich zu sein.
  • Herausgabe der empfangenen Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit, nicht jedoch von selbst entwickelten Daten, Unterlagen usw.
  • Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung: Geschmackssache. Ich halte nichts davon.
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  • Dass das ganze sowieso meist nicht durchgezogen wird und bei Klage haltbar ist, ist vielleicht noch wichtig. Ich halte es eher für eine Erinnerung, dass man den Mund halten sollte. Oder?

  • “Nicht durchgezogen” mag sein, “nicht haltbar”? Naja. Wer eine Verpflichtung aus einem NDA verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, der ist dran.

    Du meinst vermutlich Vertragsstrafen, die in der Tat im Hinblick auf Ihre Angemessenheit der gerichtlichen Überprüfung offenstehen.

  • Ja, ich meine die Vertragsstrafen. Aber auch sonst muss man erst mal ein
    Startup finden, dass ein NDA “enforcen” konnte.

    2010/6/29 Disqus <>

  • MG

    hi, 
    muss man den NDA durch ein Rechtsanwalt machen oder geht auch ohne?

  • Das musst Du letztlich selbst entscheiden. Es gibt durchaus Gründer, die aus kommerziellen Erwägungen ganz auf NDAs verzichten. Ebenso gibt es Gründer, die NDAs ohne die Einschaltung eines Anwalts abschließen. Alles geht. Nichts muss. 🙂