Ich nehme es gleich vorweg: Wir unterzeichnen keine NDAs. Das sehen auch die meisten anderen VCs so (et al Brad Feld).
Unabhängig davon kann es vorkommen, dass Gründer gebeten werden, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder NDAs zu unterzeichnen. In der Regel handelt es sich dabei um Standardvereinbarungen, die jeder Berater in der Schublade hat und mit ganz geringem Aufwand geprüft werden können. Hier meine
Checklist NDA
- Definition der als vertraulich zu behandelnden Informationen:
- Alle Informationen?
- Nur jene, die auf besonderem Wege oder in besonderer Form übermittelt wurden?
- Ausnahmen von der Vertraulichkeit, insbesondere
- bei der Weitergabe innerhalb des StartUps, an Banken und Berater (insbesondere solche, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte)
- bei öffentlich zugänglichen Informationen
- bei gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zur Offenlegung
- Laufzeit: Alles zwischen zwölf und 36 Monaten erscheint mir, üblich zu sein.
- Herausgabe der empfangenen Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit, nicht jedoch von selbst entwickelten Daten, Unterlagen usw.
- Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung: Geschmackssache. Ich halte nichts davon.